AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Zweckbestimmung und Geltungsbereich

¹Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Michal Orantek als Auftragnehmer und einem Verbraucher (§ 13 BGB) als Auftraggeber. ²Sie sollen eine einfache, reibungslose und konfliktfreie Abwicklung der Geschäftsbeziehungen im beiderseitigen Interesse gewähren. ³Schriftliche Individualabsprachen zwischen den Parteien gehen diesen AGB stets vor.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) ¹Der Vertrag kommt mit der Anfrage eines „Angebots“ für einen bestimmten Einzelfall zustande.²Das „Angebot“ erlischt sieben Tage nach Zugang beim Auftraggeber, wenn keine Rückmeldung gegeben wird.

(2) ¹Kurzfristige Veranstaltungen können nur ausnahmsweise und spätestens 72 Stunden vor deren Beginn gebucht werden. ²Eine Stornierung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 3 Gültigkeit der Preise im „Angebot“

(1) ¹Die im jeweiligen Angebot berechneten Preise sind auf den jeweiligen Kunden und Einzelfall bezogen. ²Sie entfalten darüber hinaus keine Gültigkeit.

(2) ¹Erfolgt die Beauftragung mehr als vier Monate vor Beginn der Veranstaltung, kann der Auftragnehmer die Preise in Ausnahme-fällen nachträglich ändern, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies erforderlich machen. ²Er hat den Auftraggeber hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. ³Der Auftraggeber kann bei einer nachträglichen Preisanpassung um mehr als zehn von hundert innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.  ^4§ 6 der AGB gilt dann entsprechend.

(3) § 313 BGB bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Leistungsumfang

(1) ¹Das Angebot erfasst grundsätzlich nur Speisen. ²Alkoholische und nicht-alkoholische Getränke können auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kostenpflichtig hinzugebucht werden.

(2) Der Auftragnehmer stellt Geschirr und Tischwäsche für bis zu sechs Personen bei Anfrage kostenpflichtig zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber hat für eine funktionstüchtige Koch- und Backstelle zu sorgen.

(4) Kühl- sowie Tiefkühlvorrichtungen sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Dasselbe gilt für Spülmöglichkeiten und die Kalt- und Warmwasserversorgung.

(5) ¹Dekorationen sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Angebots. ²Sie können aber auf Wunsch des Auftraggebers kostenpflichtig hinzugebucht werden.

(6) Sämtliche Hinzubuchungen bedürfen der Schriftform.

§ 5 Waren & Sortiment

(1) ¹Die verwendeten Produkte und Lebens-mittel bestimmen sich nach den individuellen Menüwünschen des Kunden. ²Die Preise richten sich nach saisonaler Verfügbarkeit und den marktüblichen Tagespreisen.

(2) ¹Sind einzelne bestellte Produkte oder Lebensmittel unvorhersehbar nicht lieferbar, kann der Auftragnehmer die Einzelelemente des beauftragten Menüs durch vergleichbare und qualitativ gleichwertige Waren ersetzen. ²Er setzt den Auftraggeber hierüber in Kenntnis.

§ 6 Teilnehmerzahl

(1) ¹Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die konkrete Anzahl der Teilnehmer bzw. Gäste sowie die Auswahl der Speisen und ggf. Getränke spätestens sieben Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. ²Spätere Dezimierungen der Teilnehmerzahl bleiben bei der Endabrechnung unberücksichtigt.

(2) ¹Bei Veranstaltungen ab sieben Gästen ist zusätzliches Servicepersonal erforderlich. ²Dieses wird von dem Auftragnehmer ausgesucht und auf Kosten des Auftraggebers gebucht, soweit dies nicht vorher innerhalb von vierzehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung ausgeschlossen wurde. ³Der Ausschluss bedarf der Schriftform.

(3) ¹Es wird grundsätzlich für alle teilnehmenden Gäste dasselbe Menü serviert. ²Ausnahmen wie Kinder, Allergiker, etc. sind vorher schriftlich zu vereinbaren.

§ 7 Fahrtkosten

¹In dem Angebot ist ein Entgelt für An- und Abfahrt von bis zu 30 Kilometern enthalten. ²Soweit die für den Auftrag tatsächlich zurückgelegte Strecke 30 Kilometer übersteigt, werden je weiteren gefahrenen Kilometern 0,50 Euro netto berechnet. ³Die Berechnung erfolgt ab S-Bahnhof Berlin Zehlendorf.

§ 8 Stornierung des Auftrags

(1) ¹Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist bis spätestens vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. ²Sie hat schriftlich zu erfolgen. ³§ 1 bleibt hiervon unberührt. ^4Spätere Stornierungen befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

(2) ¹Bei einer Stornierung, die später als 14, aber spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, fallen fünfzig von hundert der im Auftrag vereinbarten Kosten an. ²Bei einer Stornierung, die später als sieben, aber spätestens drei Tage vor der Veranstaltung erfolgt, fallen siebzig von hundert der im Auftrag vereinbarten Kosten an. ³Bei einer Stornierung, die innerhalb der letzten 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, fallen die gesamten vereinbarten Kosten an.

§ 9 Gewährleistung

¹Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Speisen und Getränke sorgfältig auszuwählen. ²Er schuldet insgesamt Waren mittlerer Art und Güte. ³Da es sich um verderbliche Waren handelt, sind mangelhafte Speisen und Getränke gegebenenfalls noch während der Veranstaltung zu bemängeln. ^4Der Auftragnehmer haftet diesbezüglich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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